Was bedeutet “Bio” beim Wein?

Die Frage kommt von euch, die Antwort gibt Wein-Experte Martin Kössler in unserer Kolumne “What about:Wine?”

Kaum jemand scheint zu wissen, dass es "Biowein" bislang nicht gab. Er durfte sich so nicht nennen, weil zwar der Anbau im Weinberg geregelt war, für den Ausbau im Keller aber fehlten verbindliche Richtlinien. Deshalb musste sich biologisch produzierter Wein als "Wein aus biologisch angebauten Trauben" bezeichnen. Erst im März 2012 erließ die EU überraschend die Durchführungsverordnung EU 203/2012 zur biologischen Kellerwirtschaft, nach der sich Wein, der entsprechend dieser Verordnung produziert wird, jetzt offiziell "Biowein" nennen darf.

Die konventionelle Kellerwirtschaft nutzt alle möglichen Zusatzstoffe und physikalischen Verfahren, um Wein den Anforderungen des Marktes geschmacklich anpassen zu können. Dass das im "Biowein" seit März 2012 durch besagte Verordnung nicht sehr viel anders ist, finde ich bedenklich. Die neue Verordnung schreibt für Bioweine maximale Schwefeldioxidgehalte vor und verbietet den Zusatz von Sorbinsäure, einem umstrittenen Stabilisator gegen Nachgärungen. Sie erlaubt außerdem die Auf- und Entsäuerung und lässt aus der langen Liste chemischer Zusätze Ascorbin- und Zitronensäure als Stabilisatoren ebenso zu, wie Aktivkohle und zahlreiche Zusätze zur Schönung und "sicheren" Verarbeitung wie Reinzuchthefen und Enzyme. Selbst das umstrittene Kupfercitrat zur Böckserbeseitigung ist zugelassen. Was endgültig abzulehnen ist, sind aber die ebenfalls genehmigten geschmacksverändernden Zusatzstoffe wie Tannine, Gummi arabicum und Eichenchips. Sogar die Umkehrosmose ist als Verfahren "zur Überprüfung" im Biowein zugelassen.

Die bisher von großen Abfüllern unverfroren ausgenutzte Grauzone der Kellerwirtschaft im Biowein wird somit durch eine industriefreundliche EU-Verordnung ersetzt, die Bio-Großkellereien und Bio-Abfüllern legal gestattet, aus der konventionellen Weinwirtschaft stammende Verfahren und Zusatzstoffe für preiswert produzierte Bioweine einzusetzen, wie sie in den Regalen von Bioläden und Supermärkten stehen. Die lang ersehnte EU-Verordnung zur Kellerwirtschaft fordert damit vor allem die seriösen Bioverbände wie Bioland, Ecovin, Demeter etc. heraus, droht sie doch "Bio" im Wein zu merkantiler Makulatur zu machen.

Kein Wunder, dass es auf diese Verindustrialisierung des Bioweines prompte Gegenreaktion seitens seriöser Biowinzer gibt. Zumal sich die Gesetzeslage geändert hat: Nur wer das neue EU-Bio-Logo mit der Nummer seiner Prüfstelle auf dem Etikett führt und alle Begleitpapiere mit der Nummer des Zertifikates und der Bioprüfstelle versieht, darf sich in Zukunft auch "Bio" nennen. Dagegen laufen immer mehr biologisch zertifizierte Winzer Sturm. Sie möchten mit dieser Art nun offiziellen Bioweines nichts zu tun haben. Sie sind und bleiben zertifiziert, schreiben dies aber nicht auf ihre Etiketten. So entsteht ein zweiter Markt für Bioweine, die sich nicht so nennen dürfen, in der Regel aber sogar demeter-zertifiziert sind und sehr viel hochwertigere Weine produzieren als die meisten Biowinzer, die groß "Bio" auf ihre Flaschen schreiben. Der Biowein ist im Wandel und man darf gespannt sein, wie er sich aus dieser unklaren Situation heraus weiterentwickelt. Seinem derzeitigen Zustand kann man ihm jedenfalls als kritischer Verbraucher nicht trauen.